Grenzüberschreitendes Reisen mit Hund innerhalb der EU
- EU-Heimtierausweis (HTA)
mit allen relevanten Angaben zu Besitzer und Tier
und Unterschrift und Stempel des Tierarztes
- Nachweis der Kennzeichnung durch Mikrochip (im HTA)
bzw. lesbare Tätowierung bis vor 03.07.2011
- Nachweis der regelkonformen Tollwut-Schutzimpfung (im HTA)
Erstimpfung muss 21 Tage zurückliegen
Für Welpen bedeutet das:
Sie dürfen erst nach der 15. Lebenswoche einreisen
(Mindestalter Schutzimpfung 12 Wochen + Entwicklung Impfschutz 21 Tage)
bzw. mit ihrer Mutter, sofern sie den 3. Lebensmonat noch nicht erreicht haben.
Früher musste man seinen Hund jedes Jahr gegen Tollwut impfen lassen.
Heute ist anerkannt, dass ein Impfstoff, je nach Hersteller, mehrjährige Wirksamkeit hat.
Innerhalb der EU werden daher die Mehrjahres-Tollwutimpfungen anerkannt
(EU-Verordnung 998/2003).
Auch auf Reisen in Nicht-EU-Länder ergaben sich bei uns bisher keinerlei Probleme.
Voraussetzung ist natürlich, dass die Geltungsdauer des Impfstoffs im HTA dokumentiert und die Auffrischungsimpfungen in den vorgeschriebenen Intervallen pünktlich verabreicht wurden.
Grenzüberschreitendes Reisen mit Hund in Nicht-EU-Länder
Reist man in Nicht-EU-Länder, kommen noch einige Besonderheiten hinzu.
Daher sollte man sich zur Stressvermeidung zeitig genug vor Reiseantritt
über die Vorschriften informieren und sich um die Erledigung kümmern.
- Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis ist häufig erforderlich.
Dieses stellt der heimische Tierarzt aus.
- Ein Tollwut-Titer-Nachweis ist zwingend erforderlich.
Das bedeutet, dass zur Kontrolle der Tollwutimpfung der bloße Eintrag im HTA nicht ausreicht, sondern ein von der EU für Tollwutimpfungen akkreditiertes Labor einen Antikörper-Titer-Test durchführen muss anhand einer vom heimischen Tierarzt genommenen Blutprobe des Hundes. Der neutralisierte Antikörper-Titer darf mindestens 0,5 UI/ml betragen.
Im Testergebnis müssen der Name des Halters, der Name des Tieres und die Mikrochip-Nummer angegeben sein.
Sofern regelmäßig gegen Tollwut nachgeimpft wird, ist der ermittelte Tollwut-Antikörper-Titer lebenslang gültig.
Zu beachten ist dabei, dass der Bluttest frühestens 30 Tage nach einer Erstimpfung erfolgen darf und 3 Monate vor Einreise liegen muss. Ferner ist er nur dann lebenslang gültig, wenn die Auffrischungsimpfung termingerecht vorgenommen und der Impftermin um keinen einzigen Tag überschritten wird. Die Auffrischungsimpfung muss also im Gültigkeitszeitraum der vorherigen Impfung erfolgen, da sie sonst als „Erstimpfung“ angenommen wird mit der Folge, dass eine neue Blutentnahme mit Antikörper-Bestimmung notwendig wird.
Der Titer muss im HTA vermerkt werden.
Gelegentlich lasen wir, dass die Bescheinigung im Original mitzuführen ist. Wir haben sie immer dabei.
Da die Prozedur (Blutentnahme, Verschicken an ein Labor, Auswertung und Rücksendung) etliche Tage dauert, ist es ratsam, sich entsprechend früh an den Tierarzt zu wenden.
Es klingt alles etwas kompliziert, ist es aber nicht.
Der "Titer" ist eben von ganz besonderer Wichtigkeit.
Der Nachweis ist zwingend vorgeschrieben für die Wiedereinreise in die EU.
Hier ist jedes Infragestellen fehl am Platz, auch wenn manche Mitcamper die Notwendigkeit schnell mal abtun mit "haben wir nie gebraucht".
Kann man nämlich keinen Nachweis vorlegen, werden die Behörden den Hund ins Herkunftsland zurück schicken oder in Quarantäne nehmen bis zur Erfüllung der EU-Gesundheitsanforderungen (s.o., mehr als 3 Monate). In Einzelfällen droht bei Krankheitsverdacht die Tötung, die zudem mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Bitte beachten: